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Geburtshäuser sind selbstständige, von Hebammen geleitete Betriebe. In der Regel leisten die Geburtshäuser die Betreuung und Begleitung über die ganze Zeitspanne von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett im ambulanten und stationären Bereich. In der Schweiz sind aktuell 24 Geburtshäuser im Betrieb. Einige bestehen länger als 20 Jahre. Seit 2009 können Geburtshäuser auf die Spitalliste des jeweiligen Standortkantons und der Nachbarkantone aufgenommen werden. Seit der Einführung der Fallpauschale können Geburtshäuser mit einem eigenen Ansatz über die obligatorische Grundversicherung abrechnen. Die Angebote der Geburtshäuser richten sich in der Regel an gesunde Frauen mit unauffälligem Schwangerschaftsverlauf. In einzelnen Geburtshäusern gibt es auch eine enge Zusammenarbeit mit FachärztInnen, was bei Bedarf einige Interventionen, wie z.B. eine Vakuumgeburt, ermöglicht.

 

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